warnung-betrugerische-website-tauscht-wohngeldantrag-vor

Warnung: Betrügerische Website täuscht Wohngeldantrag vor

 • 0 views

Verbraucherschützer warnen vor falscher Wohngeld-Antragsseite. Nutzer zahlen für nicht erbrachte Leistungen und riskieren Datenmissbrauch. Offizielle Stellen empfehlen direkte Antragstellung bei Kommunen.

Verbraucherschützer in Deutschland schlagen Alarm wegen einer betrügerischen Website, die vorgibt, Wohngeldanträge online zu bearbeiten. Die Seite online-wohngeld.de lockt Nutzer mit dem Versprechen, Wohngeld einfach online beantragen zu können, erfüllt dieses Versprechen jedoch nicht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt eindringlich vor der Nutzung dieser Website. Stattdessen empfehlen sie, Wohngeldanträge direkt bei den zuständigen kommunalen Wohngeldstellen einzureichen. Dies ist besonders wichtig, da Wohngeld ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird.

Wohngeld, eine staatliche Leistung zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens, wurde in Deutschland bereits 1965 eingeführt. Im Jahr 2022 gab es etwa 600.000 Wohngeldhaushalte, und ab 2023 wurde das Programm reformiert und auf mehr Haushalte ausgeweitet. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldbetrag liegt 2024 bei etwa 370 Euro.

Die betrügerische Website verlangt von Nutzern 29,99 Euro für einen angeblichen Service, der in Wirklichkeit nicht erbracht wird. Die eingegebenen persönlichen Daten werden missbraucht, und die vermeintlichen Anträge werden nicht an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Besonders problematisch ist, dass die Website Tausende falscher Anträge an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) weitergeleitet hat. Das Ministerium ist jedoch nicht für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen zuständig und wird diese Anträge nicht bearbeiten.

Es ist wichtig zu wissen, dass Wohngeld nicht zurückgezahlt werden muss und sowohl von Mietern als auch von Eigentümern beantragt werden kann. Die Höhe des Wohngeldes hängt von Faktoren wie Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab. Interessanterweise sind Wohngeldbezieher von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.

Der vzbv hat rechtliche Schritte gegen den Betreiber der Website, die SSS-Software Special Service GmbH, eingeleitet. Eine Abmahnung wurde bereits ausgesprochen, und je nach Reaktion des Unternehmens wird eine Unterlassungsklage erwogen. Zusätzlich prüft der Verband die Möglichkeit einer Sammelklage, um die Gelder der geschädigten Verbraucher zurückzufordern.

Verbraucher sollten beachten, dass die Bearbeitung eines Wohngeldantrags durchschnittlich mehrere Monate dauern kann und die Bearbeitungszeiten zwischen den Kommunen stark variieren. Es gibt einen offiziellen Wohngeldrechner des Bundesministeriums, der bei der Einschätzung der möglichen Leistung helfen kann.

Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Wohngeld gibt und jeder Fall individuell geprüft wird. Verbraucher sollten sich daher immer an die offiziellen Stellen wenden und vorsichtig mit ihren persönlichen Daten umgehen.

Stefan Holzman

Wirtschaft