Zentralratspräsident fordert härtere Strafen für Antisemitismus

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, plädiert für strengere Urteile bei antisemitischen Straftaten. Er kritisiert die aktuelle Rechtsprechung und fordert abschreckende Strafen.

7. Oktober 2024, 21:32  •  30 ansichten

Zentralratspräsident fordert härtere Strafen für Antisemitismus

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, hat eine deutliche Verschärfung der Urteile bei antisemitischen Straftaten gefordert. In einer öffentlichen Diskussion in Berlin, die genau ein Jahr und einen Tag nach dem verheerenden Hamas-Angriff auf Israel stattfand, betonte Schuster die Notwendigkeit härterer Strafen.

Der Zentralrat der Juden, den Schuster seit 2014 leitet, vertritt die Interessen von etwa 225.000 in Deutschland lebenden Juden. Schuster kritisierte die aktuelle Rechtsprechung scharf: "Was mich erschreckt, ist, dass immer die entlastenden Argumente gesucht werden." Er bemängelte, dass oft die Hintergründe der Täter berücksichtigt würden, während die Auswirkungen auf die Opfer vernachlässigt würden.

"Antisemitismus in Wort und Tat ist strafbar und das Strafgesetzbuch gibt einen Strafrahmen vor. Was mich aber erschreckt ist, dass immer die entlastenden Argumente gesucht werden."

Josef Schuster zur aktuellen Rechtsprechung

Schuster forderte: "Wir brauchen schärfere und härtere Urteile. Die müssen auch abschreckend sein." Er betonte, dass Bewährungsstrafen von sechs Monaten nicht ausreichend seien, um potenzielle Täter abzuschrecken. Diese Forderung steht im Kontext steigender antisemitischer Vorfälle in Deutschland, mit 2.639 registrierten Straftaten im Jahr 2022.

Der deutsch-israelische Psychologe Ahmad Mansour, der ebenfalls an der Diskussion teilnahm, hob die Bedeutung von Symbolen und klarer Kommunikation hervor. Er verwies auf das Beispiel eines jugendlichen Straftäters, der seine wiederholten Festnahmen auf TikTok inszeniert. Mansour betonte die Notwendigkeit, dass die Mehrheitsgesellschaft ihre Regeln klar kommuniziert.

Die Diskussion fand vor dem Hintergrund verschiedener Initiativen gegen Antisemitismus statt. So hat die Bundesregierung 2022 einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorgestellt, und seit 2018 gibt es einen Antisemitismusbeauftragten. Zudem verpflichtet das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soziale Netzwerke zur Löschung strafbarer Inhalte.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Bewertung antisemitischer Äußerungen betont hat. Gleichzeitig hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Grenzen der Meinungsfreiheit bei solchen Äußerungen definiert.

Die Forderungen Schusters und Mansours spiegeln die anhaltende Debatte über den Umgang mit Antisemitismus in Deutschland wider. Sie unterstreichen die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes, der sowohl die Rechte der Opfer als auch die rechtlichen Grundlagen berücksichtigt.

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