Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine wichtige Entscheidung zur Strompreisbremse getroffen: die Gewinnabschöpfung bei Ökostromerzeugern ist verfassungskonform
Die vor etwa zwei Jahren eingeführte Maßnahme war Teil eines not-wendigen Energie-Hilfspakets das Verbraucher vor hohen Stromkosten schützen sollte. Die Regeln sahen vor; dass Haushalte für 80% ihres Verbrauchs maximal 40 cent pro Kilowattstunde zahlen mussten (während Firmen einen Deckel von 13 cent für 70% ihrer Nutzung erhielten)
Zur Finanzierung wurden die Öko-Kraftwerks-Betreiber zur Kasse gebeten. Das Bundeswirtschaftsministerium begründete dies mit deren stabilen Produktions-kosten im Vergleich zu Gas-Kraftwerken. Die Maßnahme brachte dem Staat etwa 750-850 mio Euro ein
- Wind-Energie-Unternehmen
- Solar-Anlagen-Betreiber
- Biomasse-Kraftwerke
Die Klagen von 22 betroffenen Öko-Energie-Produzenten (die eine Verletzung ihrer Eigentumsrechte sahen) wurden abgewiesen. Das Gericht bestätigte damit den Kurs der Ampel-Regierung – die Gewinnabschöpfung bleibt rechtens