Verfassungsgericht bestätigt umstrittene Gewinnabschöpfung bei Ökostromerzeugern
Karlsruher Richter geben grünes Licht für staatliche Gewinnabnahme bei Ökostromproduzenten während der Energiekrise. Die Maßnahme zur Finanzierung der Strompreisbremse bleibt bestehen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine wichtige Entscheidung zur Strompreisbremse getroffen: die Gewinnabschöpfung bei Ökostromerzeugern ist verfassungskonform
Die vor etwa zwei Jahren eingeführte Maßnahme war Teil eines not-wendigen Energie-Hilfspakets das Verbraucher vor hohen Stromkosten schützen sollte. Die Regeln sahen vor; dass Haushalte für 80% ihres Verbrauchs maximal 40 cent pro Kilowattstunde zahlen mussten (während Firmen einen Deckel von 13 cent für 70% ihrer Nutzung erhielten)
Zur Finanzierung wurden die Öko-Kraftwerks-Betreiber zur Kasse gebeten. Das Bundeswirtschaftsministerium begründete dies mit deren stabilen Produktions-kosten im Vergleich zu Gas-Kraftwerken. Die Maßnahme brachte dem Staat etwa 750-850 mio Euro ein
- Wind-Energie-Unternehmen
- Solar-Anlagen-Betreiber
- Biomasse-Kraftwerke
Die Klagen von 22 betroffenen Öko-Energie-Produzenten (die eine Verletzung ihrer Eigentumsrechte sahen) wurden abgewiesen. Das Gericht bestätigte damit den Kurs der Ampel-Regierung – die Gewinnabschöpfung bleibt rechtens