Tödlicher Sturz von Baugerüst: Arbeiter in Selm verunglückt

In Selm, NRW, kam ein 45-jähriger Bauarbeiter bei einem Sturz von einem 12 Meter hohen Gerüst ums Leben. Behörden ermitteln zur Unfallursache, um künftige Vorfälle zu verhindern.

26. September 2024, 15:30  •  0 ansichten

Tödlicher Sturz von Baugerüst: Arbeiter in Selm verunglückt

In der Stadt Selm, gelegen im Kreis Unna in Nordrhein-Westfalen, ereignete sich am 26. September 2024 ein folgenschwerer Arbeitsunfall. Ein 45-jähriger Bauarbeiter aus Dortmund verlor sein Leben, als er von einem zwölf Meter hohen Baugerüst stürzte.

Der Vorfall trug sich am Mittag in der Innenstadt von Selm zu. Nach Angaben der Polizei erlag der Arbeiter noch am Unfallort seinen Verletzungen. Die genauen Umstände, die zu diesem tragischen Ereignis führten, sind derzeit Gegenstand intensiver Ermittlungen.

Die Polizei und das Amt für Arbeitsschutz haben gemeinsam die Untersuchungen aufgenommen, um den exakten Ablauf des Unfalls zu rekonstruieren. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Frage, weshalb der Arbeiter von dem Gerüst fiel.

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Selm, eine Stadt mit etwa 26.000 Einwohnern im Ruhrgebiet, liegt etwa 25 Kilometer nördlich von Dortmund. Die Region war früher stark von der Montanindustrie geprägt und ist heute ein wichtiger Standort für das Handwerk und die Baubranche.

Es ist bekannt, dass die Baubranche zu den gefährlichsten Arbeitssektoren weltweit zählt. In Deutschland wurden im Jahr 2023 etwa 97.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Baugewerbe registriert. Absturzunfälle gehören dabei zu den häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle auf Baustellen.

Die deutschen Vorschriften für die Arbeitssicherheit auf Baustellen sind streng. Ab einer Höhe von zwei Metern ist ein Seitenschutz vorgeschrieben, und ab drei Metern Höhe ist das Tragen persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz Pflicht. Zudem dürfen Baugerüste in der Regel eine maximale Arbeitshöhe von 30 Metern nicht überschreiten.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ist für den Arbeitsschutz im Bausektor zuständig und bietet zusammen mit anderen Unfallversicherungsträgern Schulungen zur Arbeitssicherheit an. Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, und das Amt für Arbeitsschutz führt unangemeldete Kontrollen auf Baustellen durch.

Der tragische Vorfall in Selm unterstreicht die Notwendigkeit, die Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern. Die Ermittlungen werden hoffentlich dazu beitragen, ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern und die Sicherheit der über 880.000 Beschäftigten in der deutschen Baubranche zu erhöhen.