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Verfassungsgericht erklärt Teile des BKA-Gesetzes für ungültig

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Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Richter bemängelten insbesondere die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen Verdächtiger.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung Teile des Bundeskriminalamt-Gesetzes (BKA-Gesetz) für verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe bemängelten insbesondere die Befugnisse zur Datenerhebung und -speicherung, die sie als unvereinbar mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einstuften.

Im Zentrum der Kritik steht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen Verdächtiger, die das Bundeskriminalamt (BKA) seit der Gesetzesreform vor etwa sieben Jahren durchführen durfte. Diese Praxis wurde nun vom höchsten deutschen Gericht als verfassungswidrig eingestuft.

Die Entscheidung folgt einer Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Datensammlung und -speicherung forderte. Die GFF kritisierte, dass sensible personenbezogene Daten aufgrund vager Anhaltspunkte oder bloßer Vermutungen umfangreich gespeichert und ohne klare Grenzen genutzt werden könnten.

"Die derzeitige Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten durch das BKA wendet inkonsistente Maßstäbe an und schützt nicht ausreichend vor den Risiken polizeilichen Datensammelns."

Gesellschaft für Freiheitsrechte

Das Urteil unterstreicht das Spannungsfeld zwischen dem staatlichen Sicherheitsauftrag und dem Schutz individueller Freiheitsrechte. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, betonte die Bedeutung dieses Gleichgewichts während der Verhandlung im Dezember 2023.

Interessanterweise ist dies nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz beanstandet. Bereits vor acht Jahren erklärte das Gericht Teile des Gesetzes für verfassungswidrig und forderte Nachbesserungen, insbesondere zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

Das Bundeskriminalamt, 1951 gegründet und mit Hauptsitz in Wiesbaden, spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Als nationale Zentralstelle für Interpol und Europol und mit besonderen Zuständigkeiten im Bereich der Terrorismusbekämpfung, steht es vor der Herausforderung, effektive Polizeiarbeit mit dem Schutz der Grundrechte in Einklang zu bringen.

Nancy Faeser, seit knapp drei Jahren die erste Frau an der Spitze des Bundesinnenministeriums, verteidigte das Gesetz als verfassungskonform. Sie betonte die Notwendigkeit der Datenverknüpfung für effektive Polizeiarbeit und verwies auf bestehende Prüfmechanismen gegen Missbrauch.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das seit 73 Jahren in Karlsruhe tagt und aus zwei Senaten mit je acht Richtern besteht, wird weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit des BKA haben. Es unterstreicht die Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das das Gericht vor 41 Jahren entwickelte, in der digitalen Ära.

Die GFF, eine junge Organisation zur Verteidigung der Grundrechte, sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte im digitalen Zeitalter. Das Gericht hat nun die Aufgabe, klare Richtlinien für die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit in der modernen Polizeiarbeit zu setzen.