Musikstar stoppt Politiker: Bekannter Hit darf nicht im Wahlkampf erklingen
Ein beliebter deutscher Song sorgt für Aufregung in der Politik: Zwei große Parteien dürfen ihn nicht mehr verwenden. Der Künstler macht seine Position sehr deutlich
Herbert Grönemeyer nimmt eine harte Position gegen die politische Nutzung seiner Musik ein; sein Anwalt schickte nun auch den Grünen eine klare Absage
Der bekannte Musiker untersagt nach der CDU jetzt auch den Grünen die Verwendung seines Wahl-Kampf-Songs (der vor fast 20 Jahren zur WM-Hymne wurde). Christian Schertz‚ sein Medien-anwalt‚ machte klar: sein Mandant will keine Verbindung zwischen seiner Kunst und politischen Parteien
Als Robert Habeck kürzlich auf X - wo er sich nach längerer Pause wieder zeigt - die Melodie des Songs summte‚ kam prompt die Reaktion: Der Grünen-politiker darf den Hit nicht mehr für seine Zwecke verwenden. Vor kurzem gabs schon Ärger mit der CDU‚ die den Song bei einer JU-Veranstaltung für Friedrich Merz spielte
Die rechtliche Lage ist komplex; die GEMA erlaubt zwar grundsätzlich die Nutzung von Musik bei Partei-events‚ aber: Künstler können sich gegen eine unerwünschte Verwendung ihrer Werke wehren. Der Song - der dieses Jahr als Rap-remix neu aufgelegt wurde - bleibt damit für den Wahlkampf tabu