Kölner Staatsanwaltschaft entscheidet über umstrittene AfD-Äußerungen von Ex-Präsident
Ein TV-Auftritt des ehemaligen Eintracht Frankfurt Präsidenten sorgte für Aufregung nach scharfer AfD-Kritik. Die Staatsanwaltschaft sieht trotz mehrerer Anzeigen keinen Grund für weitere Schritte
Anfang des Jahres löste Peter Fischer‚ der Ex-Präsident von Eintracht Frankfurt eine heftige Debatte aus als er im Fernsehen AfD-Wähler mit harten Worten anging
Gebt ihnen Ohrfeigen‚ kotzt ihnen ins Gesicht. Die müssen sich bewusst werden – das ist nicht nur ein Kreuz. Damit bist du Nationalsozialist‚ nix anderes
Nach dem TV-Auftritt des 68-jährigen kam es zu einer Welle von Reaktionen:
- 65 Menschen reichten Strafanzeigen ein
- Die Staatsanwaltschaft Köln musste den Fall prüfen
- Mehrere Medien berichteten über den Vorfall
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat nun – etwa neun Monate nach dem Vorfall – ihre Entscheidung getroffen: Fischers Äußerungen seien als überspitzte Kritik zu verstehen; keine strafrechtlichen Konsequenzen würden folgen
Die Begründung der Behörde stützt sich auf mehrere Punkte: Die Wortwahl sei zwar emotional-geladen aber als Fundamentalkritik erlaubt; die Bezeichnung “Nationalsozialist“ stelle keine Beleidigung dar sondern basiere auf nachweisbaren Fakten über die rechts-extreme Ausrichtung der Partei