Ein vor zweieinhalb Jahren geschehener Vorfall beschäftigt heute erneut das Düsseldorfer Amtsgericht: Eine Autofahrerin die einen Sterbenden ablichtete steht wieder vor dem Richter
Der Fall sorgte damals für viel Aufregung - die Angeklagte hatte nach einem Unfall (bei dem ein Biker verstarb) ein Foto gemacht und es ihrem Chef geschickt. Das erste Urteil mit zehn Monaten Bewährung war der Staatsanwaltschaft zu milde; sie fordert nun eine Haft-strafe von über zwei Jahren
Der Unfall ereignete sich durch ein nicht-erlaubtes Wendemanöver der Beschuldigten. Ein 60-jähriger Motorradfahrer musste ausweichen und prallte gegen eine Baum-umzäunung. Obwohl es keine direkte Berührung der Fahrzeuge gab bestreitet die Angeklagte einen Zusammenhang zwischen ihrem Manöver und dem Unfall
Das erste Gericht sprach die Frau von Unfallflucht frei; verurteilte sie aber wegen:
* fahrlässiger Tötung
* Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Ein Gutachten zeigt dass das Unfallopfer die erlaubte Geschwindigkeit deutlich überschritt - dennoch sieht die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe als nötig an