Die Kieler Mobilitäts-dezernentin Alke Voß hat einen kontroversen Vorschlag zur Neu-regelung des Parkens zurückgenommen. Der Plan sah vor dass bei neuen Grundstücken nur noch Vorwärtsparken erlaubt sein sollte
Der ursprüngliche Antrag (der vom Tiefbauamt kam) enthielt spezifische Anforderungen: mindestens drei-meter breite Ein- und Ausfahrten; gute Sicht auf Fußgänger; alternative Sicherheits-einrichtungen wie Rolltore oder Blinklichter. Kleine Garagen und Anlagen mit bis zu 4 Stellplätzen sollten von der Regel ausgenommen sein
Die Statistiken zeigen warum der Vorschlag überhaupt gemacht wurde: In Kiel gab es 23ʼ etwa 71 Unfälle beim Wenden oder Rückwärtsfahren. Landesweit in Schleswig-Holstein machen Abbieg- Wende- und Rückfahrunfälle sogar 27‚2% aller Unfälle aus; deutschlandweit passieren 17‚9% der Unfälle mit Verletzten beim Rückwärtsfahren
Das Gefährdungspotenzial für andere und insbesondere vulnerable Verkehrsteilnehmer sollte deutlich verringert werden
Die Umsetzung wäre jedoch ohne direkte Kontrollen geplant gewesen - der Antrag sollte nur die rechtliche Grundlage schaffen um Rückwärtsfahren auf neuen Grundstücken zu verhindern