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Gericht: Miterlebte Gewalt gegen Mutter ist Kindesmisshandlung

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Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet: Häusliche Gewalt rechtfertigt alleiniges Sorgerecht für Mutter. Kinder als Zeugen der Gewalt gelten als misshandelt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat kürzlich eine wegweisende Entscheidung im Bereich des Familienrechts getroffen. Es urteilte, dass das Miterleben von Gewalt gegen die Mutter durch Kinder als eine spezielle Form der Kindesmisshandlung zu betrachten ist. Diese Entscheidung unterstreicht die schwerwiegenden Folgen häuslicher Gewalt für alle Familienmitglieder.

Im konkreten Fall wurde das alleinige Sorgerecht für zwei Kinder im Alter von neun und fünf Jahren der Mutter übertragen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der vom Vater ausgeübten häuslichen Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen. Die Beschwerde des Vaters gegen diesen Beschluss wurde vom OLG zurückgewiesen.

Der Vater hatte in der Vergangenheit die Mutter körperlich angegriffen, verletzt und wiederholt mit dem Tode bedroht. Das Gericht betonte, dass es der Mutter nicht zuzumuten sei, sich regelmäßig mit dem Vater abzustimmen. "Todesdrohungen sind keine Basis für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge", stellte der Senat klar.

Diese Gerichtsentscheidung reiht sich in einen breiteren Kontext ein. In Deutschland sind etwa 17% der Kinder von Gewalterfahrungen in der Familie betroffen. Studien zeigen, dass Kinder aus gewaltbelasteten Familien häufiger selbst zu Tätern oder Opfern werden. Das Miterleben von Gewalt kann bei Kindern zu Traumata und Entwicklungsstörungen führen.

Es ist wichtig zu betonen, dass häusliche Gewalt ein globales Problem darstellt. Weltweit sind etwa 30% der Frauen in Beziehungen von häuslicher Gewalt betroffen. In Deutschland erlebt etwa jede vierte Frau mindestens einmal körperliche oder sexuelle Partnerschaftsgewalt.

Das deutsche Rechtssystem hat in den letzten Jahren mehrere Maßnahmen ergriffen, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. Seit 2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz, und 2007 wurde Stalking als eigener Straftatbestand eingeführt. Zudem existieren über 350 Frauenhäuser als Zufluchtsorte und eine kostenlose "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" Hotline.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt steht im Einklang mit internationalen Abkommen wie der UN-Kinderrechtskonvention, die Kindern das Recht auf Schutz vor Gewalt garantiert. Auch das "Istanbul-Übereinkommen" von 2011 ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Es ist erwähnenswert, dass häusliche Gewalt nicht nur Frauen betrifft. In Deutschland gibt es auch spezielle Beratungsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer. Das Jugendamt kann bei Gefährdung des Kindeswohls eingreifen, wobei das deutsche Familienrecht das Kindeswohl als oberste Priorität betrachtet.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist nicht anfechtbar und setzt ein wichtiges Zeichen für den Schutz von Kindern und Frauen vor häuslicher Gewalt. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, Gewalt in Familien ernst zu nehmen und entschieden dagegen vorzugehen.