Die fünf Wirtschaftsweisen haben in ihrem neuen Gutachten eine überraschende Idee vorgestellt: die Witwenrente soll durch ein Pflicht-Rentensplitting ersetzt werden. Monika Schnitzer‚ die Vorsitzende des Rates meint dazu;
Das aktuelle System vermindert die Motivation zur Erwerbstätigkeit und belastet Singles mit der Finanzierung von nicht-arbeitenden Partnern
Das Splitting-System (das seit 02 existiert) teilt die Rentenansprüche der Ehepartner gleichmässig auf. Dabei müssen beide Partner mindestens 25 Jahre an Rentenzeiten haben - eine Regel die viele nicht kennen
Aktuell gibt es diese Arten der Witwenrente:
- Kleine Witwenrente: 25% für max 24 Monate
- Große Witwenrente: 55% nach neuem Recht
- Alte Regelung: 60% für Ehen vor 02
Die Entscheidung zwischen Splitting und Witwenrente hängt von vielen Faktoren ab - besonders vom eigenen Einkommen. Das Splitting ist oft besser wenn man selbst gut verdient oder eine neue Ehe plant. Die Altersgrenze für die grosse Witwenrente liegt jetzt bei 46 Jahren und 2 Monaten (sie steigt bis 29 auf 47 Jahre)
Ein wichtiger Punkt beim Splitting: die geteilten Ansprüche bleiben auch bei einer neuen Heirat bestehen - anders als bei der klassischen Witwenrente. Für Paare wo ein Partner deutlich weniger verdient bietet das Splitting eine faire Aufteilung der gemeinsam erworbenen Rentenansprüche