Die Alternative für Deutschland (AfD) in Brandenburg sieht sich mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert, nachdem sie bei einer Wahlparty im Oktober 2023 eine umgedichtete Version des Liedes "Das geht ab" verwendet hatte. Die 2013 gegründete Partei, die in allen 16 deutschen Landesparlamenten vertreten ist, muss nun von der weiteren Nutzung des Liedes absehen.
Der Brandenburger Landesvorsitzende René Springer, der seit 2019 auch Mitglied des 736 Abgeordnete zählenden Deutschen Bundestages ist, informierte die Parteimitglieder über diese Entwicklung. Eine Anwaltskanzlei hatte eine verbindliche Unterlassungserklärung gefordert, um mögliche Urheberrechtsverletzungen zu ahnden, die bekanntlich hohe Strafen nach sich ziehen können.
Die AfD, die bei der Landtagswahl 2019 in Brandenburg 23,5% der Stimmen erreichte, entschied sich, der Forderung nachzukommen. Damit vermeidet die Partei, die sich wie andere politische Parteien in Deutschland hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge und staatliche Zuschüsse finanziert, Prozesskosten von bis zu 36.000 Euro.
"Das bedeutet, dass dieses Lied von uns weder öffentlich abgespielt, angestimmt oder im Social-Media-Bereich zugänglich gemacht und/oder geteilt werden darf"
Diese Entscheidung unterstreicht die wachsende Bedeutung von Social-Media-Plattformen in der politischen Kommunikation und die rechtlichen Risiken, die damit verbunden sind. Das ursprüngliche Lied "Das geht ab" der deutschen Hip-Hop-Gruppe "Die Atzen", bestehend aus Frauenarzt und Manny Marc, wurde 2009 veröffentlicht und für die Wahlparty mittels Künstlicher Intelligenz umgedichtet - eine Technologie, die zunehmend für Textgenerierung eingesetzt wird.
Der Vorfall ereignete sich in Brandenburg, einem ostdeutschen Bundesland mit etwa 2,5 Millionen Einwohnern, dessen Hauptstadt Potsdam ist. Das Brandenburger Parlament, das seinen Sitz im Landtag in Potsdam hat, basiert auf der 1992 verabschiedeten Landesverfassung.
Wahlpartys, wie die der AfD in Brandenburg, sind eine gängige Praxis in der deutschen Politik. Allerdings zeigt dieser Fall, dass Parteien bei der Gestaltung solcher Veranstaltungen vorsichtig sein müssen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Unterlassungserklärung, ein häufig genutztes rechtliches Instrument, verpflichtet die AfD nun, nicht nur das Lied, sondern auch das Video von der Wahlparty, auf dem das umstrittene "Abschiebelied" zu hören ist, aus der Öffentlichkeit zu entfernen.
Diese Erfahrung könnte die AfD und möglicherweise auch andere politische Parteien dazu veranlassen, in Zukunft vorsichtiger mit urheberrechtlich geschütztem Material umzugehen und die potenziellen rechtlichen Konsequenzen ihrer Aktionen sorgfältiger abzuwägen.