Verfassungsgericht prüft BKA-Befugnisse: Sicherheit vs. Freiheit

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit der BKA-Befugnisse. Im Fokus stehen Datenschutz und Überwachungsmaßnahmen, die Grundrechte möglicherweise verletzen.

1. Oktober 2024, 03:07  •  0 ansichten

Verfassungsgericht prüft BKA-Befugnisse: Sicherheit vs. Freiheit

Das Bundesverfassungsgericht wird am 1. Oktober 2024 ein Urteil über die Verfassungsmäßigkeit bestimmter Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) fällen. Diese Entscheidung betrifft das Spannungsfeld zwischen staatlicher Sicherheit und individuellen Freiheitsrechten.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte eine Verfassungsbeschwerde gegen Teile des 2017 reformierten BKA-Gesetzes ein. Kritisiert werden insbesondere:

  • Die Ermächtigung zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen Verdächtiger
  • Die umfangreiche Vorratsspeicherung sensibler personenbezogener Daten ohne klare Grenzen

Das 1951 gegründete BKA, mit Hauptsitz in Wiesbaden, spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Als nationale Zentralstelle für Interpol und mit über 7.000 Mitarbeitern ist es für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität zuständig.

Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, verteidigte das Gesetz als verfassungskonform und betonte die Notwendigkeit der Datenverknüpfung für effektive Polizeiarbeit. Das BKA führt unter anderem die DNA-Analysedatei und ist für den Schutz von Verfassungsorganen des Bundes verantwortlich.

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Das Gericht hatte bereits 2016 Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt, was zu einer Überarbeitung führte. Die aktuelle Version trat im Mai 2018 in Kraft. Das BKA betreibt ein Cybercrime Intelligence Center und ist für die Sicherung von Beweismitteln bei Cyberangriffen zuständig.

Die GFF sieht im aktuellen Gesetz eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und fordert klare verfassungsrechtliche Maßstäbe für Datensammlung und -speicherung. Das BKA verwaltet zentrale Datenbanken wie die für Fingerabdrücke und führt wichtige Statistiken, darunter die Vermissten- und Falschgeldstatistik.

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, betonte die Komplexität der Abwägung zwischen Sicherheitsauftrag und Freiheitsrechten. Das BKA, dem Bundesinnenministerium unterstellt, unterhält eine der größten kriminaltechnischen Sammlungen Europas und eine eigene Hochschule für Polizei.

Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit des BKA und den Datenschutz in Deutschland haben.