EuGH-Urteil zu Aldi-Süd: Irreführende Rabatte im Fokus

Der Europäische Gerichtshof entscheidet über Rabattaktionen von Aldi-Süd. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert irreführende Preisangaben bei Obst-Angeboten.

26. September 2024, 02:38  •  0 ansichten

EuGH-Urteil zu Aldi-Süd: Irreführende Rabatte im Fokus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt heute ein wegweisendes Urteil zu Rabattaktionen im Einzelhandel. Im Mittelpunkt steht eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi-Süd wegen möglicherweise irreführender Preisangaben. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Preiswerbung in ganz Europa haben.

Seit 2022 sind Händler in der Europäischen Union verpflichtet, bei Preisermäßigungen den günstigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Diese Regelung ist Teil der EU-Verbraucherschutzpolitik, die ihre Anfänge in den 1970er Jahren hat. Der EuGH, der 1952 gegründet wurde und seinen Sitz in Luxemburg hat, wird nun klären, wie genau diese Vorschrift auszulegen ist.

Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Aldi-Süd zwar den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angegeben, die beworbenen Rabatte sich jedoch nicht auf diesen Preis bezogen hätten. Als Beispiel werden Angebote für Ananas und Bananen angeführt:

"Bei den Ananas war die Rede von einem 'Preis-Highlight' von 1,49 Euro pro Stück. Daneben durchgestrichen stand ein Preis von 1,69 Euro. Kleingedruckt war allerdings zu lesen, dass der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag - und damit unter dem 'Preis-Highlight'."

Aus den Gerichtsdokumenten:
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Interessanterweise stammen Ananas ursprünglich aus Südamerika und die erste Ananas in Europa wurde 1657 in England angebaut. Heute sind sie nicht nur eine beliebte Frucht, sondern auch für ihre gesundheitlichen Vorteile bekannt, da sie das entzündungshemmende Enzym Bromelain enthalten.

Bei den Bananen, der meistverkauften Frucht in Deutschland, wurde ein ähnliches Vorgehen beobachtet. Neben dem Preis von 1,29 Euro pro Kilo wurde ein Rabatt von 23 Prozent und ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro angegeben. Der günstigste Preis der letzten 30 Tage lag jedoch ebenfalls bei 1,29 Euro. Der durchschnittliche Bananenkonsum in Deutschland beträgt etwa 11 kg pro Person pro Jahr, was die Bedeutung transparenter Preisangaben unterstreicht.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die 1958 gegründet wurde, fordert, dass sich Rabattankündigungen auf den günstigsten Preis beziehen sollten. Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale, hofft auf eine Entscheidung des EuGH, die ihre Sichtweise bestätigt. Ein solches Urteil könnte nach Ansicht der Verbraucherschützer "ein Dauerärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher" beseitigen, nämlich die "Preisschaukelei", bei der Händler Preise künstlich erhöhen, um später mit größeren Rabatten werben zu können.

Aldi, 1946 von den Brüdern Karl und Theo Albrecht gegründet, ist einer der größten Discounter in Deutschland. Aldi-Süd allein betreibt über 1900 Filialen in Süddeutschland, Österreich, Ungarn und der Schweiz. Das Unternehmen war Vorreiter bei der Einführung von Barcodes in Deutschland, was die Bedeutung des Unternehmens für den Einzelhandel unterstreicht.

Das heutige Urteil des EuGH könnte nicht nur für Aldi-Süd, sondern für den gesamten Einzelhandel in der EU richtungsweisend sein. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die EU-Preisangabenrichtlinie, die 1998 eingeführt wurde, im Kontext der modernen Verkaufsstrategien interpretieren wird.