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Hamburg verzeichnet Rekordanstieg bei Einbürgerungsanträgen

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Seit der Einführung des neuen Einbürgerungsrechts im Juni 2024 hat Hamburg einen massiven Anstieg von Anträgen auf deutsche Staatsbürgerschaft erlebt. Die Stadt reagiert mit Digitalisierung und zusätzlichem Personal.

In Hamburg ist die Zahl der Einbürgerungsanträge seit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 stark angestiegen. Laut Angaben des Amts für Migration wurden in den vergangenen drei Monaten etwa 6.000 Anträge gestellt. Bis Mitte September 2024 erreichte die Gesamtzahl der eingereichten Anträge bereits 13.658, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den 6.268 Anträgen im gesamten Jahr 2020 darstellt.

Die Hauptherkunftsländer der Antragsteller sind Syrien, Afghanistan, Iran und die Türkei. Diese Entwicklung spiegelt einen landesweiten Trend wider, da Syrien im Jahr 2022 das Hauptherkunftsland für Einbürgerungen in Deutschland war. Interessanterweise war die Türkei bis 2021 das führende Herkunftsland der Eingebürgerten.

Das neue Einbürgerungsrecht ermöglicht es gut integrierten Ausländern, die deutsche Staatsbürgerschaft nach fünf statt acht Jahren zu erhalten, ohne ihre bisherige Nationalität aufgeben zu müssen. In bestimmten Fällen reicht sogar eine dreijährige Aufenthaltsdauer aus. Diese Änderungen stellen eine bedeutende Entwicklung in der Geschichte des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts dar, das seit 1999 mehrfach reformiert wurde.

Um den Anstieg der Anträge zu bewältigen, hat das Amt für Migration in Hamburg zusätzliches Personal eingestellt und das Verfahren digitalisiert. Antragsteller können nun ihren Einbürgerungsantrag online stellen und alle erforderlichen Unterlagen digital einreichen. Ein digitaler Quick-Check ermöglicht es, die Erfüllung der Voraussetzungen vorab zu prüfen.

Es ist erwähnenswert, dass Hamburg bereits 2022 die höchste Einbürgerungsquote aller Bundesländer mit 3,2% aufwies, während der bundesweite Durchschnitt bei 2,2% lag. Die aktuelle Entwicklung könnte diese Position weiter stärken.

Trotz der Erleichterungen wurden die Anforderungen an das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verschärft. Antragsteller müssen sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen, insbesondere zur Würde und Gleichheit aller Menschen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat betont, dass Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit eine Einbürgerung ausschließen.

Die Einbürgerung in Deutschland hat eine lange Geschichte. Die erste Einbürgerung fand 1842 statt, und seitdem hat sich das Recht mehrfach gewandelt. Bis 1913 galt das Prinzip des "ius soli" (Geburtsortprinzip), bevor das "ius sanguinis" (Abstammungsprinzip) eingeführt wurde. Im Jahr 2000 wurden wieder Elemente des "ius soli" eingeführt.

Die Kosten für eine Einbürgerung betragen in der Regel 255 Euro, und die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei etwa 1 bis 2 Jahren. Angesichts des aktuellen Anstiegs der Anträge bleibt abzuwarten, ob diese Zeitspanne in Hamburg beibehalten werden kann.

Die Entwicklung in Hamburg ist Teil eines größeren Trends in Deutschland. Im Jahr 2022 erreichte die Zahl der Einbürgerungen bundesweit mit rund 168.500 den höchsten Stand seit 20 Jahren. Dies steht jedoch im Kontrast zu den 1990er Jahren, als jährlich über 300.000 Einbürgerungen verzeichnet wurden.

Mit etwa 14% der Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit bleibt die Integration und Einbürgerung ein wichtiges Thema für Deutschland. Die Reformen und die Digitalisierung des Prozesses in Hamburg könnten als Modell für andere Bundesländer dienen, um den Einbürgerungsprozess effizienter zu gestalten und mehr Menschen den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft zu ebnen.