Volksbegehren gegen Gendersprache in Hamburg scheitert knapp
Initiative gegen Gendersprache in Hamburg erreicht nicht die erforderliche Unterschriftenzahl. Sommerferien werden als möglicher Grund für das Scheitern genannt.
In der Hansestadt Hamburg, der zweitgrößten Stadt Deutschlands mit über 1,8 Millionen Einwohnern, ist ein Volksbegehren gegen die Verwendung von Gendersprache in öffentlichen Einrichtungen gescheitert. Die Initiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" konnte nicht die erforderliche Anzahl von Unterstützern mobilisieren.
Laut einer Pressemitteilung des Hamburger Senats vom 8. Oktober 2024 wurden insgesamt 57.607 gültige Unterschriften gesammelt. Dies reichte jedoch nicht aus, da 65.835 Unterschriften benötigt wurden. Die Initiatoren hatten ursprünglich angegeben, 34.233 Unterschriften gesammelt zu haben, aber eine Nachzählung ergab nur 31.772 gültige Unterschriften.
Jens Jeep, der Vertrauensmann der Initiative, sieht die Sommerferien als Hauptgrund für das Scheitern. Er äußerte gegenüber dem NDR: "Die Ferien haben uns gekillt". Das Volksbegehren fiel in eine dreiwöchige Periode mitten in den Schulferien, was die Unterschriftensammlung erheblich erschwerte.
Die Initiative zielte darauf ab, die Verwendung von Gendersternchen und Doppelpunkten in der Hamburger Verwaltung, städtischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen zu verhindern. Dies spiegelt eine breitere Debatte in Deutschland wider, die seit den 1970er Jahren geführt wird. Interessanterweise lehnen laut Umfragen etwa zwei Drittel der Deutschen die Gendersprache ab.
Es ist erwähnenswert, dass Hamburg eine lange Tradition der direkten Demokratie hat. Das erste Volksbegehren in der Stadt fand 1998 statt, und die Stadt verfügt seit 1952 über eine eigene Verfassung. Als Stadtstaat und gleichzeitig Bundesland hat Hamburg einzigartige politische Strukturen, einschließlich der Hamburgischen Bürgerschaft als Landesparlament.
Die Debatte um gendergerechte Sprache ist in Deutschland oft politisch aufgeladen. Während einige Universitäten Leitfäden für gendergerechte Sprache eingeführt haben, gibt es keine einheitliche Regelung für die Behördensprache auf Bundesebene. Einige Bundesländer haben sogar die Verwendung von Gendersprache in Behörden untersagt.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung bisher keine Empfehlung für Genderzeichen gegeben hat. Die offizielle deutsche Rechtschreibung kennt kein Gendersternchen, obwohl der Duden 2020 erstmals gendersensible Formen aufnahm.
Die Initiatoren des Volksbegehrens haben nun die Möglichkeit, die Entscheidung innerhalb eines Monats beim Hamburgischen Verfassungsgericht anzufechten. Es bleibt abzuwarten, ob sie von dieser Option Gebrauch machen werden.
Dieses Ereignis unterstreicht die anhaltende Diskussion über Sprache und Inklusion in Deutschland. Studien zeigen unterschiedliche Auswirkungen von Gendersprache auf die Wahrnehmung, was die Komplexität und Bedeutung dieses Themas verdeutlicht.