Kritik an geplanter AGG-Änderung: Unzureichender Diskriminierungsschutz
Die Bundesregierung plant eine Erweiterung des Antidiskriminierungsgesetzes. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman kritisiert die Änderung als unzureichend und fordert umfassendere Reformen.
Die Bundesregierung plant eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um den Schutz vor Geschlechterdiskriminierung zu verbessern. Diese Änderung stößt jedoch auf Kritik seitens der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman.
Das AGG, das seit dem 18. August 2006 in Kraft ist, soll nun angepasst werden, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu vermeiden. Die Europäische Kommission hatte 2015 ein solches Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die bisherigen Regelungen als unzureichend erachtet wurden.
Die geplante Änderung sieht vor, das Diskriminierungsverbot auf Güter und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum, auszuweiten. Bisher galt dieses Verbot nur für privatrechtliche Versicherungen und sogenannte Massengeschäfte. Ataman kritisiert jedoch, dass diese Anpassung zu begrenzt sei und das Antidiskriminierungsrecht unnötig kompliziert mache.
"Das ist mutlos. Die geplante Anpassung macht das Antidiskriminierungsrecht unnötig kompliziert und dürfte nur wenigen Menschen helfen."
Ataman fordert eine umfassendere Reform des AGG, wie sie im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbart wurde. Sie betont, dass das deutsche Antidiskriminierungsrecht im internationalen Vergleich sehr schwach sei. Konkret schlägt sie längere Meldefristen, bessere Möglichkeiten zur Gegenwehr und ein Diskriminierungsverbot für Ämter, Behörden und die Polizei vor.
Es ist wichtig zu beachten, dass das AGG vier EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzt und darauf abzielt, Benachteiligungen aufgrund verschiedener Merkmale zu verhindern oder zu beseitigen. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass die Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland ein fortlaufender Prozess ist.
Interessanterweise gibt es neben dem AGG auch Landesantidiskriminierungsgesetze, wie beispielsweise in Berlin seit 2020. Dies verdeutlicht die Komplexität und Vielschichtigkeit des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland.
Die geplante Änderung des AGG zielt darauf ab, insbesondere Frauen und Transpersonen beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern besser zu schützen. Allerdings bemängelt Ataman, dass die Verbesserung nur für Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts gelten soll, während andere Formen der Diskriminierung unberücksichtigt bleiben.
Die Debatte um die Reform des AGG dauert bereits seit Jahren an. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz zu bürokratisch sei und Unternehmen belaste, während Befürworter auf die Notwendigkeit eines starken Diskriminierungsschutzes hinweisen. Die aktuelle Diskussion unterstreicht die Herausforderungen bei der Gestaltung eines effektiven und ausgewogenen Antidiskriminierungsrechts.