Brandanschlag auf Polizeiwagen: Aktivistin in U-Haft

Eine 43-jährige Pro-Palästina-Aktivistin wurde in Berlin inhaftiert, nachdem sie versucht hatte, einen Polizeiwagen anzuzünden. Die polizeibekannte Frau steht unter Verdacht weiterer Straftaten.

3. Oktober 2024, 12:52  •  0 ansichten

Brandanschlag auf Polizeiwagen: Aktivistin in U-Haft

In Berlin wurde eine 43-jährige Pro-Palästina-Aktivistin in Untersuchungshaft genommen, nachdem sie versucht hatte, einen Polizeiwagen in Brand zu setzen. Der Vorfall ereignete sich am 2. Oktober 2024 im Berliner Ortsteil Wedding, der zum Bezirk Mitte gehört.

Die Frau soll nach einer Kundgebung mit dem Titel "Hände weg vom Libanon – Freiheit für Palästina" an einen geparkten Gruppenwagen der Polizei herangetreten sein. Solche Fahrzeuge werden häufig bei Demonstrationen eingesetzt. In der Müllerstraße, einer der Hauptverkehrsadern im Wedding, übergoss sie die Hecktür des Wagens mit einer brennbaren Flüssigkeit und zündete diese an. Ein Polizeibeamter konnte die entstandene Stichflamme löschen, bevor das Feuer auf das Fahrzeug übergriff.

Die Staatsanwaltschaft, die für die Strafverfolgung zuständig ist, erließ Haftbefehl wegen Sachbeschädigung und versuchter schwerer Brandstiftung. Brandstiftung gilt in Deutschland als Verbrechen nach §306 StGB, während Sachbeschädigung nach §303 StGB strafbar ist.

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Die Aktivistin, die bereits polizeibekannt ist, wurde in Untersuchungshaft genommen. Diese Maßnahme dient der Sicherung des Strafverfahrens und der Vollstreckung. Ein wichtiger Grund für die Inhaftierung ist die Wiederholungsgefahr, die einen Haftgrund nach §112a StPO darstellt.

Es stellte sich heraus, dass gegen die Frau bereits seit August 2024 eine Anklage beim Amtsgericht Tiergarten, dem größten Amtsgericht in Berlin, wegen mehrfacher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte läuft. Solche Angriffe sind nach §114 StGB strafbar. Zudem ist sie Beschuldigte in einem Verfahren wegen zwei versuchter Brandstiftungen an der iranischen Botschaft in Berlin-Dahlem, die am 25. Januar und 12. Februar 2024 stattgefunden haben sollen.

Der Vorfall reiht sich in eine lange Geschichte politischer Demonstrationen in Berlin ein. Pro-Palästina-Demonstrationen sind Teil der öffentlichen Debatte um den Nahostkonflikt. Dabei ist zu beachten, dass Palästina kein international anerkannter Staat ist, sondern ein Gebiet im Nahen Osten. Der Libanon, der ebenfalls in der Demonstration erwähnt wurde, grenzt im Süden an Israel und im Osten an Syrien.

Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist zwar im deutschen Grundgesetz verankert, jedoch müssen sich Demonstranten an geltendes Recht halten. Die Polizei Berlin, die dem Berliner Senat untersteht, ist für die Sicherheit bei solchen Veranstaltungen verantwortlich.

Das Landeskriminalamt (LKA), eine Polizeibehörde auf Landesebene, hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Der Fall wird nach den Regeln der Strafprozessordnung (StPO) behandelt, die das Strafverfahrensrecht in Deutschland regelt.