Ungewöhnlicher Stalking-Fall: Frau terrorisiert Bekannte mit Pizzabestellungen

Am Kölner Amtsgericht wurde ein bizarrer Stalking-Fall verhandelt. Eine 34-Jährige bestellte massenhaft Pizza auf den Namen ihres Opfers. Der Fall wurde eingestellt, da die Angeklagte bereits in einem anderen Fall verurteilt wurde.

24. September 2024, 17:02  •  15 ansichten

Ungewöhnlicher Stalking-Fall: Frau terrorisiert Bekannte mit Pizzabestellungen

Am Amtsgericht Köln wurde kürzlich ein außergewöhnlicher Stalking-Fall verhandelt, der die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zog. Im Mittelpunkt stand eine 34-jährige Frau, die beschuldigt wurde, eine ehemalige Bekannte durch unerwünschte Pizzabestellungen und andere Belästigungen zu terrorisieren.

Der Fall begann, als die beiden Frauen sich in einer psychiatrischen Einrichtung kennenlernten. Anfänglich verstanden sie sich gut, doch nach einem Streit brach das spätere Opfer den Kontakt ab. Dies führte zu einer Reihe von Stalking-Aktivitäten durch die Angeklagte.

Stalking ist in Deutschland seit 2007 ein Straftatbestand und kann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie werden jährlich etwa 600.000 Menschen in Deutschland Opfer von Stalking.

Die Angeklagte begann zunächst mit Belästigungen per Mobiltelefon. Anschließend eskalierte die Situation, indem sie in kurzen Abständen Pizzabestellungen auf den Namen und die Adresse des Opfers aufgab. Zusätzlich wurden Zeitungsabonnements abgeschlossen und der Arbeitgeber des Opfers kontaktiert, um dessen Ruf zu schädigen.

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Diese Art von Belästigung kann schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben. Stalking-Opfer leiden oft unter Angstzuständen, Depressionen, Schlafstörungen und Konzentrationsproblemen. Zudem kann es Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben der Opfer haben.

Die Verteidigung argumentierte, dass die Angeklagte möglicherweise unter einer psychischen Erkrankung leide und die Taten während akuter Schübe begangen habe. Es ist bekannt, dass Stalker oft selbst psychische Probleme oder Persönlichkeitsstörungen haben.

Interessanterweise wurde der Fall vor dem Amtsgericht eingestellt, da die Angeklagte bereits in einem anderen Fall verurteilt worden war. In diesem früheren Fall hatte sie intime Aufnahmen einer Geschlechtspartnerin angefertigt und diese damit erpresst, wofür sie zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt wurde.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Dunkelziffer bei Stalking-Fällen hoch ist, da viele Opfer aus Scham oder Angst keine Anzeige erstatten. In Deutschland gibt es spezielle Beratungsstellen und Hilfsangebote für Stalking-Opfer, sowie Schulungen für Polizei und Justiz zum Umgang mit solchen Fällen.

Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit, Stalking ernst zu nehmen und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren. Es zeigt auch, wie vielfältig und kreativ Stalker in ihren Methoden sein können, von traditionellen Formen bis hin zu Cyberstalking, das in den letzten Jahren zugenommen hat.