Gericht bestätigt Verbot umstrittener pro-palästinensischer Parole

Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klagen gegen Untersagung des Slogans "From the river to the sea" bei Demonstrationen ab. Urteil sieht mögliche Strafbarkeit und Verbindung zu verbotenen Organisationen.

25. September 2024, 17:42  •  42 ansichten

Gericht bestätigt Verbot umstrittener pro-palästinensischer Parole

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine bedeutsame Entscheidung bezüglich einer umstrittenen pro-palästinensischen Parole getroffen. Die Richter bestätigten das Verbot des Slogans "From the river to the sea – Palestine will be free" bei Versammlungen in Düsseldorf und Duisburg.

Die Polizei hatte die Verwendung dieser Parole bei Demonstrationen am 10. April in Duisburg und am 2. Dezember 2023 in Düsseldorf untersagt. Das Gericht befand diese Entscheidung für rechtmäßig und wies die Klagen der Veranstalter ab.

In der Urteilsbegründung wurde dargelegt, dass die Parole als Kennzeichen der vom Bundesinnenministerium verbotenen Vereinigung Samidoun sowie der als Terrororganisation eingestuften Hamas gilt. Das Bundesinnenministerium, 1949 gegründet, spielt eine zentrale Rolle bei solchen Verboten.

Die Problematik des Slogans liegt in seiner Interpretation. Er impliziert einen palästinensischen Staat vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer, was als Aufruf zur Zerstörung Israels verstanden werden kann. Der Jordan, mit einer Länge von 251 km, und das Mittelmeer, das eine Fläche von etwa 2,5 Millionen km² umfasst, bilden die geografischen Grenzen dieser Vorstellung.

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Es ist wichtig, den historischen Kontext zu betrachten. Der Nahostkonflikt hat seine Wurzeln im späten 19. Jahrhundert. Wichtige Meilensteine waren die Gründung Israels 1948 und die UN-Resolution 181 von 1947, die eine Zweistaatenlösung vorsah. Der Sechs-Tage-Krieg 1967 führte zur israelischen Besetzung des Westjordanlandes und des Gazastreifens.

Die Hamas, 1987 gegründet, und Samidoun, ein 2011 entstandenes palästinensisches Gefangenensolidaritätsnetzwerk, spielen in diesem Konflikt eine kontroverse Rolle. Beide Organisationen werden von vielen Ländern kritisch gesehen.

Das Urteil berücksichtigt auch, dass sich die Anmelderin der Duisburger Demonstration nicht erkennbar von Samidoun distanziert hatte. In Düsseldorf war nicht klar, ob die Parole nicht im Sinne der Hamas verwendet würde.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das 1949 gegründet wurde, ist nicht endgültig. Die Betroffenen können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Darüber würde das Oberverwaltungsgericht in Münster, das höchste Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen, entscheiden.

Diese juristische Auseinandersetzung spiegelt die Komplexität des Nahostkonflikts wider. Seit dem Oslo-Abkommen von 1993 und der Einrichtung der Palästinensischen Autonomiebehörde 1994 gab es Hoffnungen auf eine friedliche Lösung. Jedoch haben Ereignisse wie die erste Intifada (1987-1993) und die zweite Intifada (2000-2005) den Friedensprozess immer wieder erschwert.

Die internationale Gemeinschaft bleibt in dieser Frage gespalten. 2004 erklärte der Internationale Gerichtshof den Bau der israelischen Sperranlage für völkerrechtswidrig. 2012 erkannte die UN-Vollversammlung Palästina als Beobachterstaat an. Diese Entwicklungen zeigen die anhaltende Brisanz des Themas.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf unterstreicht die Herausforderungen bei der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor potenziell gefährlichen Äußerungen in einem hochsensiblen politischen Kontext.