Deutschland erwägt rechtliche Schritte gegen Taliban wegen Frauenrechten

Deutschland und Verbündete drohen den Taliban mit dem Internationalen Gerichtshof wegen Frauenrechtsverletzungen in Afghanistan. Außenministerin Baerbock plant Beratungen am Rande der UN-Vollversammlung.

25. September 2024, 05:23  •  0 ansichten

Deutschland erwägt rechtliche Schritte gegen Taliban wegen Frauenrechten

Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Verbündeten erwägen rechtliche Schritte gegen die Taliban-Regierung in Afghanistan aufgrund gravierender Verstöße gegen die Rechte von Frauen und Mädchen. Diese Maßnahme könnte bis zu einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag führen.

Die beteiligten Staaten, darunter Deutschland, Australien, Kanada und die Niederlande, berufen sich auf die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), der Afghanistan seit 2003 angehört. Sie haben die Taliban offiziell an ihre Verpflichtungen erinnert, die Rechte der Frauen zu respektieren. Sollte keine Verbesserung eintreten, planen die Länder zunächst ein Schiedsverfahren und als letzte Instanz den Gang vor den IGH.

Der IGH, das höchste Gericht der Vereinten Nationen, wurde 1945 gegründet und hat seinen Sitz im Friedenspalast in Den Haag. Er ist zuständig für die Lösung von Konflikten zwischen Staaten, wobei seine Urteile bindend sind. Allerdings verfügt das Gericht über keine Machtmittel zur Durchsetzung seiner Entscheidungen.

Annalena Baerbock, seit Dezember 2021 deutsche Außenministerin, plant Beratungen mit ihren Amtskolleginnen aus Australien und Kanada sowie dem niederländischen Außenminister am Rande der UN-Vollversammlung in New York. Die Grünen-Politikerin kritisiert regelmäßig die systematische Diskriminierung von Frauen in Afghanistan seit der erneuten Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021.

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Die Situation der Frauen in Afghanistan hat sich dramatisch verschlechtert. Die Taliban, die das Land bereits von 1996 bis 2001 regierten, verbieten Mädchen den Besuch weiterführender Schulen und untersagen Frauen das Studium an Universitäten. Diese Maßnahmen betreffen etwa 49% der afghanischen Bevölkerung, die aus Frauen besteht.

Die CEDAW, oft als "internationale Grundrechtecharta für Frauen" bezeichnet, wurde 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten zur Gleichstellung der Geschlechter und zum Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen.

Die geplanten rechtlichen Schritte unterstreichen die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft, für die Rechte der afghanischen Frauen einzustehen. Ob ein mögliches Urteil des IGH jedoch tatsächlich Veränderungen bewirken kann, bleibt angesichts der fehlenden Durchsetzungsmöglichkeiten fraglich.