Berliner Senat kämpft juristisch gegen Kita-Streik

Berliner Senat reicht Antrag auf einstweilige Verfügung gegen geplanten unbefristeten Kita-Streik ein. Gewerkschaften fordern bessere Arbeitsbedingungen für Erzieher.

26. September 2024, 18:24  •  280 ansichten

Berliner Senat kämpft juristisch gegen Kita-Streik

Der Berliner Senat hat einen juristischen Schritt unternommen, um einen unbefristeten Streik in den kommunalen Kindertagesstätten zu verhindern. Am Abend des 26. September 2024 reichte die Senatsverwaltung für Finanzen beim Arbeitsgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Das Arbeitsgericht Berlin, das seit 1927 besteht, wird nun über diesen Antrag entscheiden müssen.

Finanzsenator Stefan Evers von der CDU begründete diesen Schritt mit den extremen Belastungen, die ein unbefristeter Streik für tausende Kinder und Eltern bedeuten würde. Die Betreuungssituation sei nicht ohne Weiteres durch Familienmitglieder aufzufangen. Es ist wichtig zu beachten, dass in Deutschland Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz haben, was die Brisanz der Situation unterstreicht.

Der Senat argumentiert, dass der geplante Streik möglicherweise rechtswidrig sein könnte, da er die Rechte von Eltern und Kindern unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. Interessanterweise ist das Streikrecht in Deutschland im Grundgesetz verankert, kann aber durch eine einstweilige Verfügung untersagt werden, wenn es als unverhältnismäßig eingestuft wird.

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Die Gewerkschaften Verdi und GEW planen, ab dem 30. September 2024 die kommunalen Kitas zu bestreiken, die etwa 10% aller Berliner Kindertagesstätten ausmachen. In der Hauptstadt gibt es insgesamt etwa 2.800 Kitas, was die Dimension des Problems verdeutlicht. Die Gewerkschaften fordern einen Tarifvertrag für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und Entlastungen für die Beschäftigten.

Es ist erwähnenswert, dass Erzieher in Deutschland durchschnittlich etwa 3.000 Euro brutto pro Monat verdienen und ihre Ausbildung in der Regel fünf Jahre dauert. Die durchschnittliche Gruppengröße in deutschen Kitas liegt bei 20 Kindern, was die Forderung nach kleineren Gruppen nachvollziehbar macht.

Der Senat betont seine Gesprächsbereitschaft, möchte aber die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nicht gefährden. Berlin ist seit 2013 wieder Mitglied der TdL, nachdem es 1994 ausgetreten war. Die TdL vertritt 15 Bundesländer in Tarifverhandlungen, was die Komplexität der Situation verdeutlicht.

Der Fachkräftemangel in Kitas ist ein bundesweites Problem. Bis 2025 werden voraussichtlich 230.000 Erzieher fehlen, was die Dringlichkeit von Lösungen unterstreicht. In Berlin beträgt der Betreuungsschlüssel für unter Dreijährige 1:3,75, was die hohe Arbeitsbelastung der Erzieher verdeutlicht.

Die Situation in Berlin spiegelt eine bundesweite Herausforderung wider. Mit etwa 57.600 Kindertageseinrichtungen in Deutschland und einer Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren von etwa 35% im Jahr 2023, ist die Kinderbetreuung ein zentrales gesellschaftliches Thema. Die erste gesetzliche Regelung zur Kinderbetreuung in Deutschland stammt bereits aus dem Jahr 1922, was die lange Geschichte dieser Debatte zeigt.

Der Ausgang dieses Konflikts wird nicht nur für Berlin, sondern möglicherweise für ganz Deutschland richtungsweisend sein. Es bleibt abzuwarten, wie das Arbeitsgericht entscheiden wird und ob eine Lösung gefunden werden kann, die sowohl den Bedürfnissen der Erzieher als auch denen der Kinder und Eltern gerecht wird.