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Prozess um Angriff auf Giffey: Beschuldigter sieht sich als "Widerstandskämpfer"

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Ein 74-Jähriger steht vor Gericht wegen eines Angriffs auf Franziska Giffey. Er bezeichnet sich als "Widerstandskämpfer" und sieht sich als Opfer des Systems. Die Staatsanwaltschaft vermutet eine psychische Störung.

Am Berliner Landgericht hat der Prozess gegen einen 74-jährigen Mann begonnen, der im Mai 2024 die Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey attackiert haben soll. Der Beschuldigte, Helmut H., wird nicht als Angeklagter, sondern als "Beschuldigter" geführt, da die Staatsanwaltschaft von einer wahnhaften Störung und Schuldunfähigkeit ausgeht.

H. bezeichnet sich selbst als "Widerstandskämpfer" und lehnt die Bezeichnung "Deutscher" ab. Er sieht sich als Opfer eines Systems, gegen das er seit Jahrzehnten kämpft. Während der Verhandlung äußerte er sich in langen Monologen über vermeintliches Unrecht, das ihm widerfahren sei.

Der Vorfall ereignete sich am 7. Mai 2024 in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow. H. gab zu, Giffey mit einer Tasche geschlagen zu haben, um ihr einen "Denkzettel" zu verpassen. Er begründete seine Tat mit langjährigen Beschwerden gegen die Politikerin, die er für verschiedene Missstände verantwortlich macht.

Giffey, die von 2018 bis 2021 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war, sagte als Zeugin aus, dass sie über Jahre hinweg Hass- und Drohmails von H. erhalten habe. Sie betonte: "Ich fühle mich weder als Nazisau noch als Drecksau, das ist kein Umgang in einer Demokratie."

Die Verhandlung wirft Fragen zur Schuldfähigkeit und zum Umgang mit psychisch kranken Straftätern auf. H. befindet sich seit seiner Festnahme in einer psychiatrischen Einrichtung und lehnt Medikamente ab. Eine psychiatrische Sachverständige wird ihre Einschätzung abgeben, die für H.'s Zukunft entscheidend sein könnte.

Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen im Umgang mit Hass und Drohungen gegen Politiker in Deutschland. Gleichzeitig zeigt er die Komplexität der rechtlichen und medizinischen Aspekte bei der Beurteilung von Schuldfähigkeit und der Behandlung psychisch kranker Straftäter.

"Ich sehe mich nicht als Bürger dieses Drecksstaates."

Helmut H., der Beschuldigte

Der Prozess wird fortgesetzt und könnte zu einer dauerhaften Unterbringung von H. in einem psychiatrischen Krankenhaus führen. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Schutz der Gesellschaft und den Rechten des Einzelnen in solchen Fällen.

Stefan Holzman

Politik