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Gerichtsstreit um Görlitzer Park: Bezirk erleidet erneute Niederlage

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin weist die Beschwerde des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg gegen den geplanten Zaun am Görlitzer Park ab. Die Frage des Klagerechts bleibt offen.

Der Streit um den geplanten Zaun am Görlitzer Park in Berlin hat eine neue Wendung genommen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, einer der 12 Bezirke Berlins, hat erneut eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat die Beschwerde des Bezirksamts gegen einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts abgewiesen.

Der 14 Hektar große Görlitzer Park, der 1989-1990 auf dem Gelände des ehemaligen Görlitzer Bahnhofs angelegt wurde, steht im Zentrum einer hitzigen Debatte. Der Park, bekannt für seine multikulturelle Atmosphäre und als beliebter Treffpunkt, ist in den letzten Jahren auch wegen Problemen mit Drogenkriminalität in die Schlagzeilen geraten.

Im Juli 2024 hatte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, dass der von den Grünen geführte Bezirk kein Abwehrrecht gegen die Entscheidung des Senats von Berlin habe. Der Senat, die oberste Verwaltungsbehörde des Landes Berlin, hatte den Bau eines Zauns um den Park angeordnet.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das oberste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg, bestätigte nun diesen Beschluss. Es erklärte, dass kein Rechtsschutz für ein Eilverfahren bestehe. Eilverfahren dienen normalerweise dazu, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Interessanterweise hat das Gericht die Frage, ob dem Bezirk überhaupt ein Recht zusteht, gerichtlich gegen die Senatsverwaltung vorzugehen, offengelassen. Diese Klärung wurde einem möglichen zukünftigen Klageverfahren vorbehalten. Dies spiegelt die komplexe Verwaltungsstruktur Berlins wider, wo die Bezirke zwar eine gewisse Autonomie genießen, aber dem Senat untergeordnet sind.

Der Görlitzer Park, der über einen Kinderbauernhof und einen Sportplatz verfügt, ist Teil des UNESCO-Weltkulturerbes "Berliner Moderne". Diese Tatsache unterstreicht die kulturelle Bedeutung des Parks und könnte in zukünftigen Debatten über seine Gestaltung eine Rolle spielen.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts markiert einen weiteren Schritt in der Auseinandersetzung zwischen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und dem Berliner Senat. Es bleibt abzuwarten, ob der Bezirk weitere rechtliche Schritte unternehmen wird, um gegen den geplanten Zaun vorzugehen.

Johanna Walter

Politik