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Fristlose Kündigung nach sexueller Belästigung auf Betriebsfeier

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Arbeitsgericht Siegburg bestätigt Entlassung eines Außendienstmitarbeiters wegen übergriffigen Verhaltens. Der Fall unterstreicht die Bedeutung respektvollen Umgangs auch bei informellen Anlässen.

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg (Az. 3 Ca 387/24) verdeutlicht die Konsequenzen unangemessenen Verhaltens bei Betriebsfeiern. Ein Außendienstmitarbeiter wurde fristlos entlassen, nachdem er eine Kollegin sexuell belästigt hatte. Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit, respektvolle Grenzen auch in zwanglosen Situationen zu wahren.

Der Vorfall ereignete sich auf einer Betriebsfeier, die rechtlich als Verlängerung des Arbeitsplatzes gilt. Der Mitarbeiter schlug einer vorbeigehenden Kollegin auf den Hintern, zog sie trotz Abwehr an sich und hielt sie fest. Seine Äußerung, sie solle dies als Kompliment auffassen, wurde vom Gericht als sexuell motiviert bewertet.

Das Arbeitsgericht Siegburg erklärte die fristlose Kündigung für rechtmäßig und wies die Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters ab. In der Urteilsbegründung heißt es:

"Nach der Vernehmung der Kollegin als Zeugin stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kläger sie durch sein Verhalten anlässlich der Betriebsfeier sexuell belästigt habe. Seine Äußerung, sie solle den Klaps auf den Po als Kompliment auffassen, lasse seine sexuell bestimmte Motivation erkennen."

Arbeitsgericht Siegburg

Dieser Fall verdeutlicht die zunehmende Sensibilisierung für respektvollen Umgang am Arbeitsplatz. In Deutschland ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt, und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter davor zu schützen.

Es ist erwähnenswert, dass der Mitarbeiter bereits zuvor wegen unflätigen Verhaltens und Alkoholkonsums abgemahnt worden war. Dies unterstreicht die Bedeutung von Abmahnungen als Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigungen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der Mitarbeiter hat die Möglichkeit, Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln einzulegen. Arbeitsrechtliche Urteile wie dieses können Präzedenzfälle für ähnliche Situationen schaffen und tragen zur Weiterentwicklung des Arbeitsrechts bei.

Dieser Fall zeigt auch die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen sexueller Belästigung auf. Die #MeToo-Bewegung hat das Bewusstsein für dieses Thema weltweit geschärft, und in Deutschland gibt es spezielle Beratungsstellen für Betroffene.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz ein grundlegendes Recht ist. Dieser Fall dient als Mahnung, dass respektvolles Verhalten in allen beruflichen Kontexten, einschließlich Betriebsfeiern, unerlässlich ist.

Kerstin Dresner

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